Verbrennungen

Die Beurteilung der Schwere einer Verbrennung richtet sich nach dem Verbrennungsgrad und der Größe der verbrannten Körperoberfläche.

Symptome

  • Die verletzte Person hat stärkste, manchmal unerträgliche Schmerzen. „
  • Die Haut ist gerötet und es entwickeln sich Brandblasen, ggf. sind Haare versengt. (Verbrennungen 1. und 2. Grades). „
  • Bei sehr starken Verbrennungen ist das Gewebe grauweiß oder schwarz verbrannt. (Verbrennung 3. Grades). „
  • Rechnen Sie bei Verbrennungen im Gesicht mit Atemstörungen.

So helfen Sie richtig.

  • Brennende Kleidung löschen Sie mit Wasser oder einem Feuerlöscher. „
  • Bei einer Verbrühung müssen Sie die Kleidung möglichst rasch, aber vorsichtig entfernen.
  • Eingebrannte oder mit der Haut verklebte Kleidung belassen Sie am Körper. Schneiden Sie ggf. die Kleidung außerhalb des Wundbereichs mit einer Schere ab. „
  • Zur schnellen Schmerzlinderung können Sie Brandwunden mit Wasser kühlen. Es soll aber nicht eiskalt sein.
  • Das Kühlen mit Wasser oder einer anderen beliebigen Flüssigkeit darf allerdings nur bei kleinflächigen Verbrennungen an Armen und Beinen für wenige Minuten durchgeführt werden. „
  • Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer frei sein müssen. „
  • Nach der Wasserbehandlung bedecken Sie die Brandwunden wegen der Infektionsgefahr mit einem möglichst keimfreien Verbandtuch (aus dem Verbandkasten). „
  • Notruf/Alarmieren Sie sofort schnell den Rettungsdienst.
  • Zum Erhalt der Körperwärme ist die betroffene Person zuzudecken. Das ist um so wichtiger, je größer die verbrannte Körperoberfläche ist. Verwenden Sie die Rettungsdecke aus einem Verbandkasten (Silberseite innen). Sie ist leicht und übt keinen Druck auf die Brandwunden aus. „
  • Bei schweren, großflächigen Verbrennungen und bei Gesichtsverbrennungen sind Atem- und Kreislaufstörungen zu erwarten. Beobachten Sie deshalb ständig Bewusstsein, Atmung und Kreislauf. „
  • Brandblasen dürfen nicht geöffnet werden! „
  • Bis zur Übergabe an den Rettungsdienst ist die betroffene Person ständig zu betreuen und zu beobachten. „
  • Dokumentation der Ersten Hilfe, z.B. Eintrag im Verbandbuch.
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Achtung!

Den infolge einer schweren Verbrennung auftretenden Organschäden können Sie durch sofortige und sachgerechte Erste Hilfe begegnen. Keinesfalls sollten großflächige Verbrennungen, vor allem am Körperstamm, gekühlt werden, da es hierdurch zu einer Unterkühlung des Körpers kommen kann, die unbedingt vermieden werden muss. Achten Sie immer darauf, dass keine Unterkühlung entsteht, also nicht den ganzen Körper kühlen, sondern immer nur die verbrannten Stellen.