Giftstoffe kann man grob in die folgenden
Gruppen unterteilen:
• Chemische Stoffe, Haushaltschemikalien
• Arzneimittel
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
• Giftige Pflanzen, Beeren, Pilze
• Verdorbene Lebensmittel
Jede dieser Gruppen enthält mehrere hundert, manche sogar mehrere tausend verschiedene giftige Stoffe.
Das Gift gelangt überwiegend über den Verdauungstrakt in den Körper. Aber auch über
die Atemwege und die Haut können bestimmte Giftstoffe aufgenommen werden.
Entscheidend ist, wie schnell erste Anzeichen einer zunächst noch unklaren Gesundheitsbeeinträchtigung in einen Zusammenhang mit einer möglichen Vergiftung gebracht
werden.
- Hinweise im Umfeld beachten
- Übelkeit, Erbrechen
- Bauchschmerzen, Durchfall
- Atem- und Kreislaufbeschwerden
Schweißausbrüche
- Schwindel, Krämpfe
- Verhaltensänderung bis Bewusstlosigkeit
- Atem- und Herz-Kreislauf-Stillstand
Bei der Arbeit mit Chemikalien, insbesondere Gefahrstoffen, ist zwingend die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung zu benutzen. Die Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Wichtig:
Bewahren Sie Giftstoffe, Chemikalien,
Reinigungsmittel, Medikamente,
Pflanzenschutzmittel usw. immer so auf,
dass sie für Kinder unzugänglich sind.
Giftstoffe dürfen nicht in Getränkeflaschen abgefüllt werden.
- Vermeiden Sie den Kontakt zur giftigen
Substanz, tragen Sie geeignete
Schutzhandschuhe.
Überprüfen Sie zuerst Bewusstsein, Atmung und Kreislauf des Vergifteten und
führen Sie, falls notwendig, lebensrettende Maßnahmen (Seitenlage, Wiederbelebung usw.) unter Beachtung des Eigenschutzes durch.
- Notruf/Alarmieren Sie schnellstens den
Rettungsdienst (Notarzt).
- Rufen Sie eine Giftnotrufzentrale an, Schildern Sie die Situation
und die Vergiftungssymptome und führen
Sie die von der Giftnotrufzentrale empfohlenen Maßnahmen durch.
- Decken Sie die betroffene Person zu
(Rettungsdecke).
- Betreuen und beruhigen Sie sie bis zum
Eintreffen des Rettungsdienstes.
- Geben Sie Reste und Verpackungen der
! eingenommenen Substanzen dem Rettungsdienst mit.
- Dokumentation der Ersten Hilfe, z.B. Eintrag im Verbandbuch.
Kleinkinder stecken vieles in den Mund, weil
sie in dieser Entwicklungsstufe Dinge und
Gegenstände mit dem Mund untersuchen.
Ihr Geschmackssinn ist noch nicht so
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Vergiftungen und Verätzungen
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ausgeprägt wie bei Erwachsenen; sie essen
daher auch Dinge, die schlecht schmecken,
so geht z.B. ein Teil der Vergiftungen bei
Kindern auf das Konto giftiger Pflanzen.
Ohne Anweisung einer kompetenten Stelle,
wie etwa einer Giftnotrufzentrale oder
einer Ärztin bzw. eines Arztes, sollten Sie
Vergifteten nichts zu trinken geben, insbesondere keine Milch.
Auch das Herbeiführen von Erbrechen ist
nicht nützlich. Insbesondere bei Kleinkindern und Kindern und nach der Einnahme
von ätzenden oder Schaum bildenden Stoffen sollte Erbrechen nur nach Rücksprache
mit einer Ärztin bzw. einem Arzt oder der
Giftnotrufzentrale herbeigeführt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Vergiftungen
durch Schädlingsbekämpfungsmittel angeraten. Manche dieser Mittel greifen das
Nervensystem an und können zu Atem- und
Herz-Kreislauf-Stillstand führen. Da es sich
um so genannte Kontaktgifte handelt, ist
die Ersthelferin oder der Ersthelfer bei der
Hilfeleistung selbst gefährdet.
Bei der Versorgung von Vergifteten sollten Sie daher
immer Schutzhandschuhe tragen. Ist eine
Beatmung erforderlich, sollte diese zur
eigenen Sicherheit möglichst mit einer
Beatmungsmaske erfolgen, damit der unmittelbare Kontakt zu Vergifteten vermieden wird.
Gemäß Gefahrstoffverordnung müssen Behälter, die gefährliche Chemikalien enthalten, mit einem Gefahrensymbol
gekennzeichnet sein. Ebenso sind auf den
Behältern Gefahren- und Sicherheitshinweise aufzudrucken.
Sie können bei einem
Unfall wichtige Informationen für die Erste
Hilfe geben.